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Technische Hilfswerk, gegründet 1950, ist die Katastrophenschutzorganisation
der Bundesregierung und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministers.
Drei Aufgaben sind dem THW zugewiesen:
- die technische Hilfe im Zivilschutz
- in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
- in der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen.
Unser Ziel ist es, mit humanitärer Hilfe, die Not der Menschen zu
lindern. Die kompetente Hilfe des THW wird immer dann angefordert, wenn
mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder
absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit
in Anspruch nimmt.
„Wer Brücken baut, verbindet Menschen." Daher sind die Männer
und Frauen des THW nicht nur für den technischen Einsatz ausgebildet.
Das Verständnis, dass ihr Dienst vor Ort auch ein bleibender Beitrag
zur Völkerverständigung ist, steht am Anfang jeder THW-Karriere.
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Die
im Koordinierungsausschuss "Humanitäre Hilfe" zusammengeschlossenen
Hilfsorganisationen und Bundesministerien verständigten sich für
ihre Zusammenarbeit auf die „zwölf Grundregeln der humanitären
Hilfe im Inn- und Ausland“.
- Durch Katastrophen,
Kriege und Krisen leiden Menschen Not, die sie aus eigener Kraft nicht
bewältigen können. Die Not dieser Menschen zu lindern ist
das Ziel humanitärer Hilfe.
- Alle Menschen
haben das Recht auf humanitäre Hilfe und humanitären Schutz,
ebenso wie ihnen das Recht zustehen muss, humanitäre Hilfe zu
leisten und humanitären Schutz zu gewähren.
- Hilfe und Schutz
werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit,
politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen
gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen oder
religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden, noch darf
sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von
Prioritäten der Hilfeleistungen ist die Not der Menschen.
- Die im Gesprächskreis
als Träger der Hilfe mitwirkenden Organisationen und die staatlichen
Einrichtungen handeln entsprechend ihren eigenen Richtlinien und Umsetzungsstrategien
in eigener Verantwortung.
- Sie achten die
Würde des Menschen bei der Durchführung ihrer Hilfe.
- Sie respektieren
das im Einsatzland geltende Recht und Brauchtum. Sofern es bei dem
Bestreben, die bestmögliche Hilfe zu leisten, mit Bestimmungen
des Empfängerlandes zu Konflikten kommt, ist auf deren Beilegung
im Hinblick auf das Ziel humanitärer Hilfe hinzuarbeiten.
- Sie werden sich
soweit wie möglich bei Maßnahmen der humanitären Hilfe
unterstützen und zusammenarbeiten.
- Die Hilfeleistenden
verpflichten sich, sowohl gegenüber den Empfängern der Hilfe
als auch gegenüber denjenigen, deren Zuwendungen und Spenden
sie annehmen, Rechenschaft abzulegen.
- Humanitäre
Hilfe ist in erster Linie Überlebenshilfe. Dabei bezieht sie
die Selbsthilfekräfte ein und fördert die Reduzierung der
Katastrophenanfälligkeit. Sie beachtet, wo es nötig ist,
die Entwicklungsbedürfnisse.
- Die in der humanitären
Hilfe tätigen Organisationen und staatlichen Einrichtungen beziehen
von Anfang an örtliche Partner in ihre Planungen und Maßnahmen
mit ein.
- Auch die Empfänger
der Hilfe werden in die Organisation und Durchführung der Maßnahmen
einbezogen.
- Hilfsgüter
müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und sollen den lokalen
Standards entsprechen; ausschlaggebend für Auswahl und Sendung
von Hilfsgütern darf allein die aktuelle Notlage sein. Bei der
Beschaffung von Hilfsgütern ist dem Einkauf in der von der Notlage
betroffenen Region der Vorzug zu geben.
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